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Ambulante Jugendhilfe

Seit Januar 2010 ist die AWO Ulm als Träger der „Hilfen zur Erziehung“ nach §27 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) anerkannt und bietet Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach §31 KJHG und Erziehungsbeistandschaft nach §30 KJHG für Familien, Kinder und Jugendliche an.

Die Besonderheit der Ambulanten Jugendhilfe liegt in der Intensität und Gehstruktur des Angebots. Ambulante Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) unterstützt Familien, Kinder und Jugendliche in ihrem eigenen Lebensfeld darin, in schwierigen Situationen ihre Stabilität wiederzuerlangen und wirkt präventiv.
Ein Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz muss beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Erst nach Prüfung der notwendigen Voraussetzungen und entsprechender Genehmigung kann die konkrete Hilfestellung beginnen. Der individuelle zeitliche Umfang ist unterschiedlich und richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen der Familien.




Kontakt :
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ulm e.V.
Schillerstr. 28/3
89077 Ulm

Fachbereichsleitung Jugendhilfe
Herr Thomas Schmidt
Tel.: 0731 967982-14
thomas.schmidt@awo-ulm.de