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Von A-Z

Der Zugang zu neuzugewanderten Migranten wird über die Integrationskurse, der gemeinsamen Clearingstelle und der Ausländerbehörde gesichert. Zudem werden über die Agentur für Arbeit und das Sozialamt hilfebedürftige Migranten mit Arbeitslosengeld-II-Bezug und mit Sprachdefiziten an die Clearingstelle oder direkt an die Migrationsberatungsstellen verwiesen.

Das Angebot der I-kursträger wird mit der Clearingstelle und den MBE/JMD-Diensten auf bestimmte Zielgruppen abgesprochen und dementsprechend wird versucht einen adäquaten zielgerichteten Kurs anzubieten.