Der Zugang zu neuzugewanderten Migranten wird über die Integrationskurse, der gemeinsamen Clearingstelle und der Ausländerbehörde gesichert. Zudem werden über die Agentur für Arbeit und das Sozialamt hilfebedürftige Migranten mit Arbeitslosengeld-II-Bezug und mit Sprachdefiziten an die Clearingstelle oder direkt an die Migrationsberatungsstellen verwiesen.
Das Angebot der I-kursträger wird mit der Clearingstelle und den MBE/JMD-Diensten auf bestimmte Zielgruppen abgesprochen und dementsprechend wird versucht einen adäquaten zielgerichteten Kurs anzubieten.