Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein ambulantes Angebot der Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Rechtsgrundlage für die Sozialpädagogische Familienhilfe ist § 31 i.V.m. §27 SGB VII:

„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung
und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der
Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten,
im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe
zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Zeit angelegt
und erfordert die Mitarbeit der Familie.“


Die Sozialpädagogische Familienhilfe versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und hilft durch Beratung, Informationsvermittlung, Anleitung und praktische Hilfen. Sie ist eine intensive Hilfeform für Familien, die im unmittelbaren Lebensbereich stattfindet und sich an den vorhandenen Ressourcen orientiert.

Die Besonderheit der Sozialpädagogischen Familienhilfe liegt in der Intensität und Gehstruktur des ambulanten Angebots. Sie unterstützt Familien in ihrem eigenen Lebensfeld darin, in schwierigen Situationen ihre Stabilität wiederzuerlangen und wirkt präventiv.Für die begleiteten Familien ist die Sozialpädagogischen Familienhilfe kostenfrei (§ 91 KJHG).

Zielgruppe:
Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien in unterschiedlicher Zusammensetzung:Klassische Familien,Patchwork Familien,
Alleinerziehende mit und ohne Partner.

Rahmenbedingungen:
Sozialpädagogische Familienhilfe muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Erst nach Prüfung der notwendigen Voraussetzungen und entsprechender Genehmigung kann die konkrete Hilfestellung beginnen. Der individuelle zeitliche Umfang ist unterschiedlich und richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen der Familien.

Kontakt :
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ulm e.V.
Schillerstr. 28/3
89077 Ulm

Fachbereichsleitung Jugendhilfe
Herr Thomas Schmidt
Tel.: 0731 967982-14
thomas.schmidt@awo-ulm.de


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