Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft (EB)

Erziehungsbeistandschaft ist ein ambulantes Angebot der Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Rechtsgrundlage für die Erziehungsbeistandschaft ist § 30 i.V.m. §27 SGB VII:

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst
unter Einbeziehung des sozialen Umfeld unterstützen und unter Erhaltung
des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern“

Erziehungsbeistandschaft ist ein am Kind oder Jugendlichen orientiertes ambulantes Beratungs- und Unterstützungsangebot und hilft durch Beratung, Informationsvermittlung, Anleitung und praktische Hilfen. Erziehungsbeistandschaft orientiert sich an den vorhandenen Ressourcen, unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrem eigenen Lebensumfeld und wirkt präventiv.

Das Angebot der Erziehungsbeistandschaft ist kostenfrei (§ 91 KJHG).

Zielgruppe:
Erziehungsbeistandschaft richtet sich an:
- Kinder,
- Jugendliche,
- Junge Volljährige,

die der Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und bei der Verselbständigung bedürfen und bei denen die Personensorgeberechtigten Unterstützung benötigen.

Rahmenbedingungen:
Erziehungsbeistandschaft muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Erst nach Prüfung der notwendigen Voraussetzungen und entsprechender Genehmigung kann die konkrete Hilfestellung beginnen. Der individuelle zeitliche Umfang ist unterschiedlich und richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen.




Kontakt :
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ulm e.V.
Schillerstr. 28/3
89077 Ulm

Fachbereichsleitung Jugendhilfe
Herr Thomas Schmidt
Tel.: 0731 967982-14
thomas.schmidt@awo-ulm.de



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