Kooperation

Der Zugang zu neuzugewanderten Migranten wird über die Integrationskurse, der gemeinsamen Clearingstelle und der Ausländerbehörde gesichert. Zudem werden über die Agentur für Arbeit und das Sozialamt hilfebedürftige Migranten mit Arbeitslosengeld-II-Bezug und mit Sprachdefiziten an die Clearingstelle oder direkt an die Migrationsberatungsstellen verwiesen.

Das Angebot der I-kursträger wird mit der Clearingstelle und den MBE/JMD-Diensten auf bestimmte Zielgruppen abgesprochen und dementsprechend wird versucht einen adäquaten zielgerichteten Kurs anzubieten.


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