Kooperation |
||
Der Zugang zu neuzugewanderten Migranten wird über die Integrationskurse, der gemeinsamen Clearingstelle und der Ausländerbehörde gesichert. Zudem werden über die Agentur für Arbeit und das Sozialamt hilfebedürftige Migranten mit Arbeitslosengeld-II-Bezug und mit Sprachdefiziten an die Clearingstelle oder direkt an die Migrationsberatungsstellen verwiesen. |
||
(C) 2007 - Alle Rechte vorbehalten |
||